Die Dienstleistung 'Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Dekontaminierung von Böden und Grundwasser am Ort der Verschmutzung oder anderweitig, z. B. unter Anwendung mechanischer, chemischer oder biologischer Verfahren
- Dekontaminierung von Industrieanlagen oder -standorten, einschließlich Nuklearanlagen und -standorten
- Dekontaminierung und Reinigung von Oberflächenwasser nach Verschmutzung, z. B. durch Einsammlung der Schadstoffe oder Einsatz von Chemikalien
- Beseitigung von Öl- und anderen Verschmutzungen zu Land und zu Wasser
- Entseuchung bzw. Vorbehandlung von toxischen Stoffen wie Asbest, Bleifarbe usw., einschließlich Erarbeitung und Durchführung von Sanierungsplänen zur Entfernung, Zerstörung, Eindämmung oder sonstigen Verminderung von Schadstoffen in Gebäuden
- sonstige spezielle Umweltschutzmaßnahmen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
- Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft (s. 01.61.0)
- Reinigen von Wasser zum Zwecke der Wasserversorgung (s. 36.00.1 und 36.00.2)
- Betrieb von Kläranlagen (s. 37.00.2)
- Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle (s. 38.21.0)
- Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle (s. 38.22.0)
- Kehren und Reinigen von Straßen usw. (s. 81.29.9)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Altlastensanierung (Böden)
- Asbest- u.ä. Sanierung von Bauwerken
- Aufbereitung ölverseuchter Böden (Bodensanierung)
- Bodensanierung (Beseitigung von Umweltverschmutzungen)
- Dekontamination von Böden
- Kampfmittelbergung auf Baugrundstücken
- Kampfmittelbeseitigung auf Baugrundstücken
- Munitionsbeseitigung, -sprengung und -vernichtung
- Räumen von Minenfeldern
- Reinigung verseuchter Böden
- Sanierung kontaminierter Böden (Beseitigung von Umweltverschmutzungen)
- Städtereinigung (Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung)
- Vernichtung von Kampfmitteln