Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (39.00.0.00)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.)
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
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Bioabfall; Beantragung der Bestimmung als Stelle für die Durchführung von Untersuchungen
Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben:
- Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
- Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.
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Klärschlamm; Beantragung der Bestimmung einer Stelle für die Durchführung von Probenuntersuchungen
Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben:
- Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
- Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LAWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.
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Gewerbeabfall; Beantragung der Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von Fremdkontrollen
- Gebühr für die Durchführung des Verfahrens zur Bekanntgabe einer Stelle im Sinne der Gewerbeabfallverordnung:
21 bis 2100 €
- Gebühr für die Durchführung des Verfahrens zur Bekanntgabe einer Stelle im Sinne der Gewerbeabfallverordnung:
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Altholz; Beantragung der Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von Untersuchungen
- Gebühr für die Durchführung des Verfahrens zur Bekanntgabe einer Stelle im Sinne der Altholzverordnung: 21 bis 2100 €
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde.
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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
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Abfallentsorgung; Beratung
- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
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Gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens
Es fallen keine Kosten an.
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Sozialversicherung; Anmeldung eines Arbeitnehmers
Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen folgende Nutzungsgebühren an:
Eine dreijährige Nutzung des SV-Meldeportals kostet:
- 36,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für Ihre eigene Betriebsnummer melden,
- 99,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für mehrere Betriebsnummern melden.
Steuerrechtliche Formalitäten
Persönliche Formalitäten
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Wohnsitz; Anmeldung
keine
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Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
- Erteilung: 75 EUR
- Verlängerung: 25 EUR
- Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum: 60 EUR
Legende
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