Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (39.00.0.00)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Bioabfall; Beantragung der Bestimmung als Stelle für die Durchführung von Untersuchungen
Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben:
- Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
- Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.
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Klärschlamm; Beantragung der Bestimmung einer Stelle für die Durchführung von Probenuntersuchungen
Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben:
- Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
- Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LAWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt