Die Dienstleistung 'Berufsakademien, Fachakademien, Schulen des Gesundheitswesens' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Berufs- und Fachakademien sowie Schulen des Gesundheitswesens (ohne Hochschulen). Auf dieser Stufe liegt der Schwerpunkt auf einer fachbezogenen Ausbildung, wobei sowohl ein theoretisches Hintergrundwissen als auch praktische Kenntnisse für den ausgeübten oder zukünftigen Beruf vermittelt werden. Ziel des Ausbildungsprogramms ist dabei die Vorbereitung auf einen allgemeinen Berufsbereich oder einen ganz bestimmten Beruf.
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Ausbildung (Berufs- und Fachakademien)
- Berufs- und Fachakademien
- Ergänzungsschulen
- Fachakademien
- Internatsschulen (Berufs- und Fachakademien)
- Lehranstalten (Berufs- und Fachakademien)
- Schulen (Berufs- und Fachakademien)
- Unterricht (Berufs- und Fachakademien)
- Weiterbildungseinrichtungen für den Bereich Altenpflege