Die Dienstleistung 'Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Herstellung von Arbeitsschutzkleidung aus Leder wie Lederschürzen für Schweißer (s. 14.11.0)
- Herstellung von Schuhen (s. 15.20.0)
- Herstellung von feuerbeständiger Schutzkleidung (s. 32.99.0)
- Reparatur von Bekleidung (s. 95.29.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Arbeitsbekleidung, genähte , H.
- Arbeitsschutzkleidung, genähte , H.
- Berufsbekleidung, genähte , H.
- Berufsschürzen, genähte, nicht aus Leder, H.
- Damen- und Herrenschneiderin
- Hosen, genähte, nicht aus Leder (Arbeitsbekleidung), H.
- Jacken, genähte, nicht aus Leder (Arbeitsbekleidung), H.
- Latzhosen, genähte, nicht aus Leder (Arbeitsbekleidung), H.
- Mäntel, genähte, nicht aus Leder (Arbeitsbekleidung), H.
- OP-Kittel (Berufsbekleidung), H.
- Schürzen, genähte, nicht aus Leder (Arbeitsbekleidung), H.
- Schutzbekleidung, genähte, nicht aus Leder (Arbeitsbekleidung), H.
- Spezialschutzbekleidung, genähte, nicht aus Leder (Arbeitsbekleidung), H.
- Uniformen, H.
- Wäscheschneiderin; Damenschneiderin