Verbraucherinsolvenzberatung; Insolvenzberatungsstelle (69.10.9.07)
Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Insolvenzberatung; Beantragung der Anerkennung als "geeignete Stelle" im Sinn der Insolvenzordnung
Für das Genehmigungsverfahren erhebt die Bezirksregierung Gebühren entsprechend dem zeitlichen Prüfungsaufwand.
Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 1, 2, 6 Abs.1 Satz 1 des Kostengesetzes (KG; BayRS 2013-1-1-F) i.V.m. Tarif-Nr. 7.VI.10/Insolvenzberatung des Kostenverzeichnisses (KVz; BayRS 2013-1-2-F).
Die Kosten betragen zwischen 25,00 € und 500,00 €, sofern es sich um Stellen handelt, die keinem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angehören.
Keine Kosten werden für Stellen gemeinnütziger Träger erhoben, die einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind.Der Freistaat Bayern bietet unter https://epay.bayern.de/eps-payplatform/start für Zahlungen an die Staatsoberkasse Bayern eine elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen an.
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde.
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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
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Abfallentsorgung; Beratung
- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Steuerrechtliche Formalitäten
Persönliche Formalitäten
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Wohnsitz; Anmeldung
keine
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Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung
Daueraufenthaltsbescheinigung: 10,00 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres): 22,80 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres): 37,00 Euro
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt