Development of building projects for residential buildings (41.10.3.00)

Charges for this service
Here you can find an overview of the important charges applicable in Bavaria.
If you select a location (see "Your selection - location"), you will find locally valid charges if available.
More information about charges may be available on the internet site of the responsible public authority.
Formalities according to the Services Directive
To the responsible Point of Single Contact
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Point of Single Contact
- Points of Single Contact may ask for fees and disbursements for their service.
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Bauträger und Baubetreuer; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Erlaubnis:
Bei Zuständigkeit der IHK für München und Oberbayern:
gemäß § 3 Absatz 6 des IHK-Gesetzes i. V. m. § 1 Absatz 1 der Gebührenordnung der IHK für München und Oberbayern i. V. m. Ziffer 2.1 Littera c der Anlage zur Gebührenordnung
- nur Bauträger oder Baubetreuer: 225 Euro
- sowohl Bauträger als auch Baubetreuer: 370 Euro
- Bei Vorlage einer Erlaubnis nach §§ 34c/d/f/h/i GewO, die bei Antragseingang nicht älter als drei Monate ist und im Regelverfahren erteilt wurde oder bei gleichzeitigem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 34c/d/f/h/i GewO im Regelverfahren verringert sich die Gebühr für die zweite und jede weitere Erlaubnis um € 80,--.
Bei Zuständigkeit der IHK Aschaffenburg:
gemäß § 3 Absatz 6 des IHK-Gesetzes i. V. m. § 1 Absatz 1 der Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg i.V.m. Ziffer 2.6 Littera a bzw. 2.7 Littera a der Anlage zur Gebührenordnung- Bauträger: 285 Euro
- Baubetreuer: 285 Euro
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Official notification of a trade or business; Registration of a trade or business by EU foreigners
- EUR 25.00 to EUR 100.00, according the Schedule of Costs (5.III.5/2.) to the Cost Allocation Law
Formalities relating to the place of business
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Verfahrensfreies Bauvorhaben; Beantragung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
- Die Gebühren betragen für Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans 10 v. H. des Werts des Nutzens, der durch die Befreiung in Aussicht steht, mindestens 40 €. Für Abweichungen und Ausnahmen, sofern sie nicht im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach Art. 60 BayBO geprüft werden (dann ist die Abweichungsgebühr in der Baugenehmigungsgebühr mitenthalten) beträgt die Gebühr 5 v. H. des Werts des Nutzens, der durch die Abweichung bzw. Ausnahme in Aussicht steht, mindestens 40 €.
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Sondernutzungserlaubnis; Beantragung
- Für Sondernutzungen an Staatsstraßen und an Bundesfernstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Im Übrigen richten sich die Gebühren nach den Gebührensatzungen der Landkreise und Gemeinden.
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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
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Abfallentsorgung; Beratung
- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
Personal formalities
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Wohnsitz; Anmeldung
keine
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Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung
Daueraufenthaltsbescheinigung: 10,00 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres): 22,80 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres): 37,00 Euro
Caption
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited