Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst (90.02.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Handwerk; Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

    Für Ihr Vorhaben kann eine handwerksrechtliche Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein. Damit die Handwerkskammer entscheiden kann, ob Ihr Vorhaben einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder lediglich eine Anzeige erfordert, füllen Sie bitte zunächst den Auskunftsbogen über die Betriebsverhältnisse aus (siehe unter “Formulare”). Die zuständige Handwerkskammer wird sich nach der Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:

  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger

    Wenn Sie Ihre Dienstleistung am Ort Ihrer Niederlassung anbieten, kann eine Gewerbeanzeige erforderlich sein. Dies ist nur der Fall, soweit keine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit ist diese beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, ist jeweils im konkreten Einzelfall zu prüfen. Kontaktieren Sie hierfür Ihren Einheitlichen Ansprechpartner oder die Gewerbebehörde.

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Neben den spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Anforderungen können sich für die jeweilige Betriebstätte Genehmigungs- und/oder Anzeigepflichten aus sonstigen Rechtsbereichen ergeben, die aber NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

In Betracht kommen insbesondere Anforderungen aus den Bereichen Baurecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht und Waldrecht.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

  • Wohnsitz; Anmeldung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

  • Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung

    Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • mit der Produktion und Aufführung von Theaterstücken, Opern, Konzerten, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen verbundene Tätigkeiten:
    • Tätigkeiten von Regisseurinnen und Regisseuren, Produzentinnen und Produzenten, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildnern, Bühnenarbeiterinnen und Bühnenarbeitern, Beleuchterinnen und Beleuchtern usw.
  • Tätigkeiten von Produzenten oder Organisatoren von künstlerischen Liveveranstaltungen, mit oder ohne Bereitstellung von Einrichtungen

Stichworte

  • Ansager/innen, selbstständige
  • Architekturbüros für Bühnen- und Filmarchitektur
  • Aufbau und Abbau von Konzertbühnen
  • Ausstattungs- und Theatermalerei
  • Bühnenaufbau
  • Bühnenbau
  • Choreograph(en/innen), selbstständige
  • Conférenciers, selbstständige
  • Entwurf und Gestaltung von Bühnendekorationen durch selbstständige Bühnenbildner/innen
  • Entwurf von Filmausstattungen
  • Filmarchitekt(en/innen), selbstständige
  • Garderobenaufbewahrung für Theater, Opern- und Schauspielhäuser u.Ä.
  • Kleideraufbewahrung für Theater, Opern- und Schauspielhäuser u.Ä.
  • Kulissenbau
  • Lichtmeister/innen (technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen)
  • Requisiteur, Requisiteurin
  • Requisiteure; Theatermalerin
  • Requisiteurin
  • Rollende Disco
  • Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen
  • Technische Hilfsdienste für Opern- und Schauspielhäuser
  • Theater- und Ausstattungsmalerin
  • Theatergarderoben
  • Theaterplastikerin
  • Veranstaltungstechnik