Die Dienstleistung 'Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- mit der Produktion und Aufführung von Theaterstücken, Opern, Konzerten, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen verbundene Tätigkeiten:
- Tätigkeiten von Regisseurinnen und Regisseuren, Produzentinnen und Produzenten, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildnern, Bühnenarbeiterinnen und Bühnenarbeitern, Beleuchterinnen und Beleuchtern usw.
- Tätigkeiten von Produzenten oder Organisatoren von künstlerischen Liveveranstaltungen, mit oder ohne Bereitstellung von Einrichtungen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
- Interior Design (s. 74.10.3)
- Künstleragenturen (s. 74.90.0)
- Rollenbesetzung (s. 78.10.0)
- Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen (s. Gruppe 90.04)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Ansager/innen, selbstständige
- Architekturbüros für Bühnen- und Filmarchitektur
- Aufbau und Abbau von Konzertbühnen
- Ausstattungs- und Theatermalerei
- Bühnenaufbau
- Bühnenbau
- Choreograph(en/innen), selbstständige
- Conférenciers, selbstständige
- Entwurf und Gestaltung von Bühnendekorationen durch selbstständige Bühnenbildner/innen
- Entwurf von Filmausstattungen
- Filmarchitekt(en/innen), selbstständige
- Garderobenaufbewahrung für Theater, Opern- und Schauspielhäuser u.Ä.
- Kleideraufbewahrung für Theater, Opern- und Schauspielhäuser u.Ä.
- Kulissenbau
- Lichtmeister/innen (technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen)
- Requisiteur, Requisiteurin
- Requisiteure; Theatermalerin
- Requisiteurin
- Rollende Disco
- Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen
- Technische Hilfsdienste für Opern- und Schauspielhäuser
- Theater- und Ausstattungsmalerin
- Theatergarderoben
- Theaterplastikerin
- Veranstaltungstechnik