Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst (90.02.0.00)

Die Dienstleistung 'Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • mit der Produktion und Aufführung von Theaterstücken, Opern, Konzerten, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen verbundene Tätigkeiten:
    • Tätigkeiten von Regisseurinnen und Regisseuren, Produzentinnen und Produzenten, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildnern, Bühnenarbeiterinnen und Bühnenarbeitern, Beleuchterinnen und Beleuchtern usw.
  • Tätigkeiten von Produzenten oder Organisatoren von künstlerischen Liveveranstaltungen, mit oder ohne Bereitstellung von Einrichtungen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Interior Design (s. 74.10.3)
  • Künstleragenturen (s. 74.90.0)
  • Rollenbesetzung (s. 78.10.0)
  • Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen (s. Gruppe 90.04)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Ansager/innen, selbstständige
  • Architekturbüros für Bühnen- und Filmarchitektur
  • Aufbau und Abbau von Konzertbühnen
  • Ausstattungs- und Theatermalerei
  • Bühnenaufbau
  • Bühnenbau
  • Choreograph(en/innen), selbstständige
  • Conférenciers, selbstständige
  • Entwurf und Gestaltung von Bühnendekorationen durch selbstständige Bühnenbildner/innen
  • Entwurf von Filmausstattungen
  • Filmarchitekt(en/innen), selbstständige
  • Garderobenaufbewahrung für Theater, Opern- und Schauspielhäuser u.Ä.
  • Kleideraufbewahrung für Theater, Opern- und Schauspielhäuser u.Ä.
  • Kulissenbau
  • Lichtmeister/innen (technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen)
  • Requisiteur, Requisiteurin
  • Requisiteure; Theatermalerin
  • Requisiteurin
  • Rollende Disco
  • Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen
  • Technische Hilfsdienste für Opern- und Schauspielhäuser
  • Theater- und Ausstattungsmalerin
  • Theatergarderoben
  • Theaterplastikerin
  • Veranstaltungstechnik