Wahrnehmung der rechtlichen Interessen einer Partei gegenüber einer anderen Partei durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder unter deren Aufsicht, auch vor Gerichten oder sonstigen Justiz- und Verwaltungsstellen:
Beratung und Vertretung in Zivilverfahren
Beratung und Vertretung in Strafverfahren
Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitfällen
In Bayern können nur hauptberufliche Notare zur Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt werden. Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat gibt es daher in Bayern nicht.