Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat (69.10.2.00)

Die Dienstleistung 'Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Wahrnehmung der rechtlichen Interessen einer Partei gegenüber einer anderen Partei durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder unter deren Aufsicht, auch vor Gerichten oder sonstigen Justiz- und Verwaltungsstellen:
    • Beratung und Vertretung in Zivilverfahren
    • Beratung und Vertretung in Strafverfahren
    • Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitfällen
    • Vorbereitung von Verträgen usw.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Tätigkeiten von Gerichten (s. 84.23.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

In Bayern können nur hauptberufliche Notare zur Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt werden. Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat gibt es daher in Bayern nicht.
  • Anwaltskanzleien (Rechtsanwaltskanzleien) ohne Notariat
  • Prozessvertretung durch Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat
  • Rechtsanwälte (selbstständige; ohne Notariat)
  • Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat
  • Strafverteidigung durch Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat