Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat (69.10.2.00)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Rechtsanwaltschaft; Beantragung der Zulassung
Die Zulassungsgebühr beträgt 250 bis 260 Euro. Daneben fällt ein von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer festgelegter Kammerbeitrag (etwa 320 bis 400 Euro jährlich) an. Die Gebühren und Beiträge können durch Überweisung (auch mittels Online-Banking) bezahlt werden.
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Berufsausübungsgesellschaft; Beantragung der Zulassung durch Rechtsanwälte
Für die Zulassung fallen Gebühren an. Diese werden von der Rechtsanwaltskammer festgelegt.
Daneben fällt ein von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer festgelegter jährlicher Mitgliedsbeitrag für die Gesellschaft sowie der Kammerbeitrag für die einzelnen natürlichen Personen an, soweit diese ebenfalls Mitglieder der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sind. Auskünfte zur Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge erteilen die Rechtsanwaltskammern.
Die Gebühren und Beiträge können durch Überweisung (auch mittels Online-Banking) bezahlt werden.
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Rechtsanwaltskammer; Beantragung der Aufnahme als europäische/-r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Die Gebühr für die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beträgt 150 bis 500 Euro. Daneben fällt ein von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer festgelegter jährlicher Kammerbeitrag (etwa 200 bis 340 Euro jährlich) an. Die Gebühren und Beiträge können per Überweisung (auch mittels Online-Banking) bezahlt werden.
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde.
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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
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Abfallentsorgung; Beratung
- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
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Gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens
Es fallen keine Kosten an.
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Sozialversicherung; Anmeldung eines Arbeitnehmers
Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen folgende Nutzungsgebühren an:
Eine dreijährige Nutzung des SV-Meldeportals kostet:
- 36,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für Ihre eigene Betriebsnummer melden,
- 99,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für mehrere Betriebsnummern melden.
Steuerrechtliche Formalitäten
Persönliche Formalitäten
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Wohnsitz; Anmeldung
keine
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Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung
Daueraufenthaltsbescheinigung: 10,00 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres): 22,80 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres): 37,00 Euro
Legende
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