Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat (69.10.2.00)

Dienstleistung - Kosten

Kosten zu dieser Dienstleistung

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.

Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.

Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Rechtsanwaltschaft; Beantragung der Zulassung

    • Die Zulassungsgebühr beträgt 250 bis 260 Euro. Daneben fällt ein von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer festgelegter Kammerbeitrag (etwa 200 bis 340 Euro jährlich) an. Die Gebühren und Beiträge können durch Überweisung (auch mittels Online-Banking) bezahlt werden.

  • Berufsausübungsgesellschaft; Beantragung der Zulassung durch Rechtsanwälte

    • Für die Zulassung fallen Gebühren an. Diese werden von der Rechtsanwaltskammer festgelegt.

      Daneben fällt ein von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer festgelegter jährlicher Mitgliedsbeitrag für die Gesellschaft sowie der Kammerbeitrag für die einzelnen natürlichen Personen an, soweit diese ebenfalls Mitglieder der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sind. Auskünfte zur Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge erteilen die Rechtsanwaltskammern.

      Die Gebühren und Beiträge können durch Überweisung (auch mittels Online-Banking) bezahlt werden.

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Persönliche Formalitäten

  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt