Praxen von Steuerbevollmächtigten, Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften (69.20.3.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
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Steuerberater; Beantragung einer vorübergehenden Eintragung in das Berufsregister (EU-Bürger)
Sie können eine vorübergehende Eintragung in das Berufsregister beantragen, wenn Sie in der EU eine berufliche Niederlassung unterhalten und dort zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Steuerdeklarationsberatung für Privatpersonen und Unternehmen (z. B. Anfertigen von Steuererklärungen, Prüfen der Steuerbescheide)
- Steuerdurchsetzungsberatung (z. B. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandanten vor Steuerbehörden und Finanzgerichten)
- Steuergestaltungsberatung (z. B. bei Umstrukturierungen)
Stichworte
- Berater (Steuerberatung)
- Berater (Steuerbevollmächtigte)
- Fiskalvertretung (Steuerberater)
- Fiskalvertretung (Steuerbevollmächtigte)
- geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
- Insolvenzverwaltung durch Steuerbevollmächtigte, Steuerberaterinnen und -berater, Steuerberatungsgesellschaften
- Lohnsteuerhilfe durch Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaften
- Lohnsteuerhilfe durch Steuerbevollmächtigte
- Prozessvertretung durch Steuerberater/innen
- Prozessvertretung durch Steuerbevollmächtigte
- Steuerberater/innen
- Steuerberatung
- Steuerberatungsgesellschaften
- Steuerbevollmächtigte
- Steuerdeklarations- und -durchsetzungsberatung durch Steuerberater und Steuergesellschaften
- Steuerdeklarations- und -durchsetzungsberatung durch Steuerbevollmächtigte
- Steuerdeklarationsberatung für Privatpersonen und Unternehmen
- Steuerdurchsetzungsberatung
- Steuergestaltungsberatung