Vermessungsbüros (71.12.3.00)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure; Informationen zur Eintragung bei der Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Eintragungsgebühr: 100,00 EUR
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.)
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
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Vermessung im Bauwesen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
- Bestätigung der Anzeige bei vergleichbarer Berechtigung in einem anderen Mitgliedstaat oder einem gleichgestellten Staat mit vergleichbaren Anforderungen: 40,00 EUR
- Untersagung des Tätigwerdens bei einer Anzeige einer vergleichbaren Berechtigung: 350,00 EUR
- Bescheinigung, das Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen bei nicht vergleichbarer Berechtigung in einem anderen Mitgliedstaat oder einem gleichgestellten Staat: 385,00 EUR
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Ingenieur/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- 300,00 bis 800,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.IV.4.)
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Versorgungswirtschaft; Beantragung der Anerkennung als Prüfstelle zur Durchführung von Eichungen
- Gemäß Eichkostenverordnung werden folgende Kosten berechnet:
- Anerkennungskosten je nach zu erwartendem Prüfumfang pro Jahr: ca. 1980 bis 4620 EUR
- Für die Sachkundeprüfung des leitenden Prüfstellenpersonals: 243 EUR pro Person
- Für die Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals: 96 EUR pro Person
- Für die laufende Überwachung je nach Anzahl der geprüften Messgeräte: 1650 bis 6270 EUR pro Jahr
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt