Die Dienstleistung 'Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights)' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst die Erteilung der Genehmigung zur Nutzung von als geistiges Eigentum geschützten und ähnlichen Gütern durch andere gegen Zahlung einer Gebühr an den Eigentümer des Gutes (d. h. des Vermögenswertes). Die Nutzung dieser Vermögenswerte kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, z. B. in Form der Vervielfältigung, der Nutzung in nachfolgenden Prozessen oder Produkten, der Geschäftstätigkeit im Rahmen eines Franchising usw. Dabei kann der derzeitige Eigentümer die Vermögenswerte selbst geschaffen oder fremd bezogen haben.
Diese Dienstleistung umfasst:- Leasing von als geistiges Eigentum geschützten und ähnlichen Gütern (ohne urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Filme, Musik oder Software)
- Empfang von Gebühren für die Nutzung folgender Güter:
- Patente
- Waren- oder Dienstleistungszeichen
- Marken
- Prospektierung und Bewertung von Bodenschätzen
- Franchise-Vereinbarungen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
- Erwerb von Veröffentlichungsrechten im Verlagswesen und in der Filmindustrie (s. Abteilungen 58 und 59)
- Produktion, Reproduktion und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken (Bücher, Software, Filme) (s. Abteilungen 58 und 59)
- Leasing von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 68.20.1 und 68.20.2)
- Verwaltung von Urheberrechten und der sich daraus ergebenden Einkünfte (mit Ausnahme von Filmen und anderen künstlerischen Werken)
- Leasing von Sachanlagen (s. Gruppen 77.1, 77.2 und 77.3)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Lizenzvergabe und -verwertung
- Patentverwaltung
- Patentverwertung
- Vermittlung von Fernsehrechten
- Verwaltung von Nutzungsrechten und Lizenzen
- Verwertung von Urheberrechten
- Warenzeichenverwaltung und -verwertung