Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten (26.20.0.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
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Handwerk; Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung
Für Ihr Vorhaben kann eine handwerksrechtliche Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein. Damit die Handwerkskammer entscheiden kann, ob Ihr Vorhaben einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder lediglich eine Anzeige erfordert, füllen Sie bitte zunächst den Auskunftsbogen über die Betriebsverhältnisse aus (siehe unter “Formulare”). Die zuständige Handwerkskammer wird sich nach der Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
Neben den spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Anforderungen können sich für die jeweilige Betriebstätte Genehmigungs- und/oder Anzeigepflichten aus sonstigen Rechtsbereichen ergeben, die aber NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.
In Betracht kommen insbesondere Anforderungen aus den Bereichen Baurecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht und Waldrecht.
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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
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Wasserrecht; Beantragung einer Gestattung
Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, wird eine behördliche Gestattung benötigt.
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Abfallentsorgung; Beratung
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.
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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).
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Wasserversorgung; Sicherstellung
Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.
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Abwasserentsorgung; Durchführung
Die Abwasserentsorgung wird von den Gemeinden und Städten oder kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Betriebsnummer; Beantragung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre versicherungspflichtig Beschäftigten zur Sozialversicherung melden. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer.
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Gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, selbstständig oder freiberuflich tätig werden, müssen Sie das bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
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Sozialversicherung; Anmeldung eines Arbeitnehmers
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden.
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Lohnsteuer; Anmeldung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
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Ausgleichsabgabe; Bezahlung
Arbeitgeber sind verpflichtet, in bestimmtem Umfang Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit; Anmeldung zur Steuer
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.
Persönliche Formalitäten
Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst die Herstellung und/oder den Zusammenbau von Datenverarbeitungsgeräten, beispielsweise Mainframe-Computern, Desktop-Computern, Laptops und Servern sowie von peripheren Geräten, z. B. Datenspeichern sowie Ein- und Ausgabegeräten (Drucker, Monitore, Tastaturen). Datenverarbeitungsgeräte können in analoger, digitaler oder hybrider Funktionsweise hergestellt werden. Die am häufigsten vorkommenden digitalen Datenverarbeitungsgeräte weisen die nachfolgenden Merkmale auf: (1) Sie können das Verarbeitungsprogramm/die Programme und die für die unmittelbare Ausführung des Programms erforderlichen Daten speichern; (2) sie können unter Berücksichtigung der Nutzeranforderungen programmiert werden; (3) sie führen die vom Nutzer festgelegten arithmetischen Berechnungen aus und (4) sie führen selbstständig ein Verarbeitungsprogramm aus, bei dessen Ausführung logische Operationen anzuwenden sind. Analoge Datenverarbeitungsgeräte sind in der Lage, mathematische Modelle zu simulieren und enthalten als Mindestkonfiguration analoge Steuer- und Programmierelemente.
Diese Dienstleistung umfasst:
- Herstellung von Desktop-Computern
- Herstellung von Laptop-Computern
- Herstellung von Mainframe-Computern
- Herstellung von Handcomputern (z. B. PDA)
- Herstellung von Magnetplatteneinheiten, Flash-Speichern und anderen Speichergeräten
- Herstellung optischer CD- und DV-Laufwerke (CD-RW, CD-ROM, DVD-ROM, DVD- RW)
- Herstellung von Computerdruckern
- Herstellung von Computerbildschirmen
- Herstellung von Computertastaturen
- Herstellung von Computermäusen, Joysticks und Trackballs
- Herstellung von Servern
- Herstellung von Scannern einschließlich Strichcodescanner
- Herstellung von Chipkartenlesern
- Herstellung von "Virtual-Reality"-Helmen
- Herstellung von Projektoren (Videobeamer)
- Herstellung von Computerterminals wie Geldausgabeautomaten oder nicht mechanisch betriebene POS-("Point-of-Sale")Terminals
- Herstellung von Multifunktionsbürogeräten mit mindestens einer der folgenden Funktionen: Drucken, Scannen, Kopieren, Faxen
Stichworte
- ADV-Geräte und -Einrichtungen (Geräte und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Analogrechner, H.
- Assembling von Computern
- Auffüllen von Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker
- Bandspeichereinheiten (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Beamer, H.
- Belegleser (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Bildwerfer, H.
- Büroinformationselektronikerin
- Büromaschinenmechanikerin
- CD-ROM-Laufwerke, H.
- Computer, H.
- Datenverarbeitungsgeräte, H.
- Digitalrechner, H.
- Drucker für Datenverarbeitungsgeräte, H.
- EDV-Geräte und -Einrichtungen (Geräte und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Elektronenrechner (Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen), H.
- Elektronik (Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen), H.
- Geräte und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung, H.
- Hardware, H.
- Hybridrechner, H.
- Informationstechnikerin
- Kompakt- und Zentraleinheiten (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Konfigurieren von Computern nach Kundenwunsch auf der Einzelhandelsstufe
- Konfigurieren von Computern nach Kundenwunsch auf der Großhandelsstufe
- Kontoauszugsdrucker, H.
- Koppelwerke für die Verbindung von Analog- und Digitalrechnern, H.
- Lap-Tops (Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen), H.
- Lesegeräte (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Locher (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Lochkartenmaschinen (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Magnetplattenspeichereinheiten (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Notebooks, H.
- PC-Bildschirme, H.
- PC-Komponenten (Prozessoren, Mainboards und Grafikkarten), H.
- PC-Monitore, H.
- Periphere Einheiten (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Personalcomputer, H.
- Plattenspeichereinheiten (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Plotter (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Projektionsgeräte, H.
- Projektionsschirme, H.
- Radio- und Fernsehtechnikerin; Radiotechnikerin
- Rechenmaschinen (Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen), H.
- Scanner (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Sortiermaschinen und -geräte (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Speichereinheiten (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Steuereinheiten (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Tastaturen für Datenverarbeitungsgeräte, H.
- Terminals (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Tintenstrahldrucker (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.
- Tonerkartuschen für Laserdrucker, H.
- Tonerkartuschen für PC-Drucker, H.
- Zentraleinheiten (Geräte für die automatische Datenverarbeitung), H.