Aufstellen von Sofortbildautomaten durch den Betreiber; Passbild und Porträtfotografie (durch Sofortbild-Münzautomaten) (96.09.0.03)

Die Dienstleistung 'Aufstellen von Sofortbildautomaten durch den Betreiber; Passbild und Porträtfotografie (durch Sofortbild-Münzautomaten)' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Betrieb von münzbetriebenen Geräten für persönliche Dienstleistungen wie Fotoautomaten usw.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Betrieb von Münzspielautomaten (s. 92.00.1)
  • Betrieb von Münzspielen ohne Gewinnmöglichkeit zum Zweck der Unterhaltung (s. 93.29.0)
  • Betrieb von Münzwaschautomaten (s. 96.01.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Aufstellen von Sofortbild-Münzautomaten (Fotoautomaten) durch den Betreiber
  • Dienstleistungsautomaten
  • Passbildfotografie (durch Sofortbild-Münzautomaten)
  • Porträtfotografie (durch Sofortbild-Münzautomaten)
  • Schnellfotografie (Sofortbildfotografie durch Münzautomaten)
  • Sofortbildfotografie durch Münzautomaten