Schornsteinreinigung (81.22.1.00)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
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Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung
Für die den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Aufgaben – v.a. Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid – gilt eine staatliche Gebührenordnung. Die Gebührensätze richten sich nach den in Anlage 3 zu § 6 Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgesetzten Arbeitswerten. Der Arbeitswert beträgt 1,40 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Alle übrigen Preise für Schornsteinfegerarbeiten sind seit 2013 frei verhandelbar.
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Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung
Die Gebühr für die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in beträgt 250 Euro.
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt