Schornsteinreinigung (81.22.1.00)

Dienstleistung - Kosten

Kosten zu dieser Dienstleistung

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.

Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.

Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

  • Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung

    • Für die den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Aufgaben – v.a. Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid – gilt eine staatliche Gebührenordnung. Die Gebührensätze richten sich nach den in Anlage 3 zu § 6 Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgesetzten Arbeitswerten. Der Arbeitswert beträgt 1,40 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

      Alle übrigen Preise für Schornsteinfegerarbeiten sind seit 2013 frei verhandelbar.

  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt