Sonstiger Tiefbau anderweitig nicht genannt (42.99.0.00)

Die Dienstleistung 'Sonstiger Tiefbau anderweitig nicht genannt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Bau von Industrieanlagen (außer Gebäuden) wie:
    • Raffinerien
    • Chemiefabriken
  • Errichtung von Bauwerken, die keine Gebäude sind, wie:
    • Sportanlagen
  • Flächenaufteilung mit Infrastrukturverbesserungen (z. B. Bau von zusätzlichen Straßen und Versorgungsanlagen)
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Installation von gewerblichen Maschinen und Ausrüstungen (s. 33.20.0)
  • Flächenaufteilung ohne Infrastrukturverbesserungen (s. 68.10.1 und 68.10.2)
  • Projektmanagement für Tiefbautätigkeiten (s. 71.12.1)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bau und Instandhaltung v. Tennisplätzen
  • Golfplatzbau
  • Hochbau (Industriegebäude)
  • Industrieanlagen, Errichtung in konventioneller Bauweise
  • Industrieanlagensanierung
  • Sportplatzbau
  • Straßenbauerin
  • Tennis- und Golfplatzbau
  • Tennisplatzbau