Auskunfteien (82.91.2.00)

Die Dienstleistung 'Auskunfteien' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Zusammenstellung von Informationen, z. B. über das Kreditverhalten oder den beruflichen Werdegang von Privatpersonen und das Kreditverhalten von Unternehmen, und Weitergabe dieser Informationen an Kreditinstitute, Einzelhändler und andere, die die Kreditwürdigkeit dieser Personen oder Unternehmen beurteilen müssen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Auskunfteien
  • Detektivbüro
  • Ermittlungsbüro
  • Ermittlungsbüros (Auskunfteien)
  • Handelsauskunfteien
  • Informationsbüros (Auskunfteien)
  • Kreditauskunfteien
  • Kreditschutzorganisationen