Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen (56.29.0.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie eine gewerbsmäßige Tätigkeit ausüben, an die besondere lebensmittelhygienische Anforderungen gestellt werden, müssen Sie und alle betroffenen Mitarbeiter vor Beginn der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt belehrt werden.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- vertraglich vereinbarte Verpflegungsdienstleistungen für eine bestimmte Zeitdauer (z. B. für Verkehrsunternehmen)
- Bewirtungsleistungen auf Lizenzbasis in Sport- und ähnlichen Anlagen
- Betrieb von Kantinen (z. B. in Fabriken, Bürogebäuden, Krankenhäusern, Universitäten oder Schulen) auf Lizenzbasis
Stichworte
- Amtskantinen
- Armeekantinen
- Ausliefern von Frühstück (Caterer)
- Betriebskantinen
- Bewirtung in Reisebussen
- Brotzeitverkauf durch Kantinen
- Bürokantinen
- Cafeterias, als Kantinen betrieben
- Casinos, als Kantinen betrieben
- Essen auf Rädern
- Essenausgabestellen (Kantinen)
- Fernküchen (Caterer)
- Frühstücksservice (Groß-Catering)
- Gastgewerbe (Caterer;nicht Partyservice)
- Gemeinschaftsküchen (Kantinen)
- Kantinen
- Kantinen
- Kasinos, als Kantinen betrieben
- Mensen (Universitätskantinen)
- Messen (Armeekantinen)
- Militärkantinen
- Pausenverkauf (Schulkantine)
- Pizzalieferservice
- Schulkantinen
- Schulspeisung
- Sportstätten etc.
- Universitätskantinen (Mensen)
- Verkaufskantinen
- Verpflegungseinrichtungen mit festem Abnehmerkreis, auch mit Selbstbedienung (Kantinen)
- Werkskantinen