Die Dienstleistung 'Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- vertraglich vereinbarte Verpflegungsdienstleistungen für eine bestimmte Zeitdauer (z. B. für Verkehrsunternehmen)
- Bewirtungsleistungen auf Lizenzbasis in Sport- und ähnlichen Anlagen
- Betrieb von Kantinen (z. B. in Fabriken, Bürogebäuden, Krankenhäusern, Universitäten oder Schulen) auf Lizenzbasis
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Herstellung von nicht haltbaren Nahrungsmitteln, die zum Wiederverkauf bestimmt sind (s. 10.89.0)
- Einzelhandel mit nicht haltbaren Nahrungsmitteln (s. Abteilung 47)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Amtskantinen
- Armeekantinen
- Ausliefern von Frühstück (Caterer)
- Betriebskantinen
- Bewirtung in Reisebussen
- Brotzeitverkauf durch Kantinen
- Bürokantinen
- Cafeterias, als Kantinen betrieben
- Casinos, als Kantinen betrieben
- Essen auf Rädern
- Essenausgabestellen (Kantinen)
- Fernküchen (Caterer)
- Frühstücksservice (Groß-Catering)
- Gastgewerbe (Caterer;nicht Partyservice)
- Gemeinschaftsküchen (Kantinen)
- Kantinen
- Kantinen
- Kasinos, als Kantinen betrieben
- Mensen (Universitätskantinen)
- Messen (Armeekantinen)
- Militärkantinen
- Pausenverkauf (Schulkantine)
- Pizzalieferservice
- Schulkantinen
- Schulspeisung
- Sportstätten etc.
- Universitätskantinen (Mensen)
- Verkaufskantinen
- Verpflegungseinrichtungen mit festem Abnehmerkreis, auch mit Selbstbedienung (Kantinen)
- Werkskantinen