Die Dienstleistung 'Verlegen von sonstiger Software' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Verlegen von (nichtkundenspezifischer) Standardsoftware einschließlich Übersetzung oder Anpassung solcher Software an einen bestimmten Markt auf eigene Rechnung:
- Software für Betriebssysteme
- berufliche und andere Anwendungssoftware
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Vervielfältigung von Software (s. 18.20.0)
- Einzelhandel mit nicht kundenspezifischer Software (s. 47.41.0)
- Verlegen von Computerspielen (s. 58.21.0)
- Herstellung von Software ohne Verlegen (einschließlich Übersetzung oder Anpassung der Standardsoftware an einen bestimmten Markt im Lohnauftrag) (s. 62.01.9)
- Online-Bereitstellung von Software zur Nutzung (Hosting von Anwendungen und Anwenderdiensten) (s. 63.11.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von Standardsoftware
- Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Software)
- Software, Verlag
- Softwareentwicklung, Standardsoftware
- Standardsoftwareentwicklung
- Verlegen von Software