Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen (11.04.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Wermutwein u. Ä.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • lediglich Abfüllen und Etikettieren (s. 46.34.0, falls im Großhandel durchgeführt, bzw. 82.92.0, falls im Lohnauftrag durchgeführt)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Dessertweine (aromarisierte Weine), H.
  • Kräuterweine , H.
  • Medizinalweine, H.
  • Weine, aromatisierte, H.
  • Weinküferin
  • Wermutwein, H.