Die Dienstleistung 'Verlegen von bespielten Tonträgern' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- verlegerischen Vertrieb von Tonaufnahmen an Groß- und Einzelhändler oder unmittelbar an den Kunden. Diese Tätigkeiten können von derselben Einheit ausgeführt werden, die auch die Masteraufzeichnungen aufnimmt. Ist dies nicht der Fall, so muss die Einheit, die diese Tätigkeiten ausführt, die Rechte für die Vervielfältigung und Verbreitung der Originalaufnahmen einholen. Eingeschlossen ist auch der verlegerische Vertrieb von Musikaufnahmen enthaltenden elektronische Dateien, die heruntergeladen und lokal abgespeichert werden können (Musikdownloads).
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Aufnahmestudio
- Bücher, mit CD-ROM gleichen Inhalts in einer Verpackung, Verlag
- Compact Discs (Tonträger), Verlag
- Digitale Medien (Verlag)
- Digitalmedien (Verlag)
- DVD (Digital Versatile Discs), Verlag
- Hörbuchverlag
- Kassettentonbänder, Verlag
- Musikkassetten, Verlag
- Schallplatten, Verlag
- Studios (H.von Hörfunkbeiträgen, nicht durch Hörfunkveranstalter)
- Tonträger, bespielte, Verlag
- Verlag für bespielte Tonträger
- Verlag von bespielten Tonträgern