Die Dienstleistung 'Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
                            
                            
                        
                        
                        
                            Diese Dienstleistung umfasst:- Verwaltung und Betrieb von Computersystemen und/oder Datenverarbeitungsanlagen eines Kunden vor Ort und die damit verbundenen Support-Dienstleistungen.
 
                            
                            
                                Quelle: Statistisches Bundesamt
                            
                         
                        
                              
        
                        
                        
                            
                                
                                    - Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
- Netzwerkadministration für Dritte
- Netzwerkservice für Dritte
- Support-Dienstleistungen
- Systemadministration (Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte)
- Verwaltung und Betrieb von Computersystemen bzw. Datenverarbeitungsanlagen