Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte (62.03.0.00)

Die Dienstleistung 'Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Verwaltung und Betrieb von Computersystemen und/oder Datenverarbeitungsanlagen eines Kunden vor Ort und die damit verbundenen Support-Dienstleistungen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
  • Netzwerkadministration für Dritte
  • Netzwerkservice für Dritte
  • Support-Dienstleistungen
  • Systemadministration (Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte)
  • Verwaltung und Betrieb von Computersystemen bzw. Datenverarbeitungsanlagen