Die Dienstleistung 'Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Verwaltung und Betrieb von Computersystemen und/oder Datenverarbeitungsanlagen eines Kunden vor Ort und die damit verbundenen Support-Dienstleistungen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
- Netzwerkadministration für Dritte
- Netzwerkservice für Dritte
- Support-Dienstleistungen
- Systemadministration (Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte)
- Verwaltung und Betrieb von Computersystemen bzw. Datenverarbeitungsanlagen