Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen anderweitig nicht genannt (28.49.9.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen anderweitig nicht genannt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von ortsfesten Maschinen zum Nageln, Heften, Leimen oder sonstigem Zusammenfügen von Holz, Kork, Bein, Hartgummi oder Kunststoff usw.
  • Herstellung von ortsfesten Bohrern oder Schlagbohrern, Feilmaschinen, Nietmaschinen, Blechschneidern usw.
  • Herstellung von Maschinen zum Elektroplattieren
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Werkzeugmaschinen (Bohrer, Stanzwerkzeuge, Gesenke, Fräsen, Sägeblätter, Schneidmesser usw.) (s. 25.73)
  • Herstellung von handgeführten elektrischen Lötkolben und Schweißgeräten (s. 27.90.0)
  • Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb (s. 28.24.0)
  • Herstellung von nicht elektrischen Löt- und Schweißgeräten (s. 28.29.0)
  • Herstellung von Maschinen für den Einsatz in metallurgischen Betrieben oder Gießereien (s. 28.91.0)
  • Herstellung von Bergwerksmaschinen (s. 28.92.1)
  • Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen (s. 28.92.2)
  • Herstellung von Maschinen zur Herstellung von Mauer- und Dachziegeln, geformten keramischen Massen, keramischen Rohren sowie zum Warmbearbeiten von Glas (s. 28.99.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Allgemein-Mechanikerin
  • Dreherin
  • Feinmechanikerin
  • Feinwerkmechanikerin
  • Heftmaschinen, ortsfest, H.
  • Maschinenbauerin
  • Mühlenbauerin
  • Nagelmaschinen, ortsfest, H.
  • Werkzeugmacherin