Die Dienstleistung 'Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst die Vermittlungstätigkeiten von Immobilienagenturen:
- Vermittlung des Kaufs, Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
- Beratungs- und Schätztätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
- Tätigkeit als Treuhänder von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
- Rechtsberatung (s. 69.10)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Gebäudevermittlung und -bewertung von Wohngebäuden
- Grundstücksvermittlung und -bewertung, nicht gewerblich
- Häuservermittlung (Wohnhäuser)
- Immobilienmakler (Immobilienvermittlung in Wohnangelegenheiten)
- Immobilienvermittlung und -bewertung in Wohnangelegenheiten
- Unterkunftsvermittlung, nicht für das Beherbergungsgewerbe
- Vermittlung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen
- Vermittlung von Ferienwohnrechten
- Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
- Vermittlung von Wohnimmobilien
- Wohnungsvermittlung