Buchführung (ohne Datenverarbeitungsdienste) (69.20.4.00)

Die Dienstleistung 'Buchführung (ohne Datenverarbeitungsdienste)' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen (auch unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen)
  • Führung von Geschäftsbüchern (auch unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen)
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Datenverarbeitungs- und Tabellierungstätigkeiten (s. 63.11.0)
  • Unternehmensberatung im Bereich Buchführungssysteme und Verfahren zur Budgetkontrolle (s. 70.22.0)
  • Wechselinkasso (s. 82.91.1)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Buchführung auch unter Einsatz von EDV (keine freiberufliche Buchhaltung)
  • Buchführungsarbeiten
  • Controlling
  • Durchführung von Forderungscontrolling (Buchführung)
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung