Bestattungsinstitute (96.03.1.00)

Die Dienstleistung 'Bestattungsinstitute' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Vorbereitung der Beerdigung oder Einäscherung von Leichnamen und Tierkörpern sowie damit verbundene Tätigkeiten:
    • Vorbereitung von Leichnamen für die Erd- oder Feuerbestattung, einschließlich Einbalsamierung, und Tätigkeit von Leichenbestattern
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Tätigkeiten von Friedhofsgärtnereien (s. 81.30.9)
  • Abhalten von Trauergottesdiensten (s. 94.91.0)
  • Betrieb von Krematorien und Friedhöfen (s. 96.03.2)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Beerdigungsunternehmen
  • Begräbnisunternehmen
  • Bestattung von Heimtieren (Tierbestattung )
  • Bestattungsgewerbe
  • Bestattungsunternehmen
  • Erdbestattungsunternehmen
  • Feuerbestattungsunternehmen
  • Leichenbestattungsunternehmen
  • Leichenwäschereien
  • Seebestattungsunternehmen
  • Totenwäsche