Die Dienstleistung 'Bestattungsinstitute' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Vorbereitung der Beerdigung oder Einäscherung von Leichnamen und Tierkörpern sowie damit verbundene Tätigkeiten:
- Vorbereitung von Leichnamen für die Erd- oder Feuerbestattung, einschließlich Einbalsamierung, und Tätigkeit von Leichenbestattern
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Tätigkeiten von Friedhofsgärtnereien (s. 81.30.9)
- Abhalten von Trauergottesdiensten (s. 94.91.0)
- Betrieb von Krematorien und Friedhöfen (s. 96.03.2)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Beerdigungsunternehmen
- Begräbnisunternehmen
- Bestattung von Heimtieren (Tierbestattung )
- Bestattungsgewerbe
- Bestattungsunternehmen
- Erdbestattungsunternehmen
- Feuerbestattungsunternehmen
- Leichenbestattungsunternehmen
- Leichenwäschereien
- Seebestattungsunternehmen
- Totenwäsche