Die Dienstleistung 'Bestattungsinstitute' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
                            
                            
                        
                        
                        
                            Diese Dienstleistung umfasst:- Vorbereitung der Beerdigung oder Einäscherung von Leichnamen und Tierkörpern sowie damit verbundene Tätigkeiten:- Vorbereitung von Leichnamen für die Erd- oder Feuerbestattung, einschließlich Einbalsamierung, und Tätigkeit von Leichenbestattern
 
 
                            Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Tätigkeiten von Friedhofsgärtnereien (s. 81.30.9)
- Abhalten von Trauergottesdiensten (s. 94.91.0)
- Betrieb von Krematorien und Friedhöfen (s. 96.03.2)
 
                            
                                Quelle: Statistisches Bundesamt
                            
                         
                        
                              
        
                        
                        
                            
                                
                                    - Beerdigungsunternehmen
- Begräbnisunternehmen
- Bestattung von Heimtieren (Tierbestattung )
- Bestattungsgewerbe
- Bestattungsunternehmen
- Erdbestattungsunternehmen
- Feuerbestattungsunternehmen
- Leichenbestattungsunternehmen
- Leichenwäschereien
- Seebestattungsunternehmen
- Totenwäsche