Sonstige Ingenieurbüros (71.12.9.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:
-
Prüfingenieur/-in für Standsicherheit; Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung über die Erfüllung der materiellen Anforderungen
Soweit ein Deutscher Mitglied einer deutschen Kammer ist, ist eine vorherige Anzeige für das "erstmalige Tätigwerden" in Deutschland nicht erforderlich.
-
Standsicherheit; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Soweit ein Deutscher Mitglied einer deutschen Kammer ist, ist eine vorherige Anzeige für das "erstmalige Tätigwerden" in Deutschland nicht erforderlich.
-
Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
-
Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Soweit ein Deutscher Mitglied einer deutschen Kammer ist, ist eine vorherige Anzeige für das "erstmalige Tätigwerden" in Deutschland nicht erforderlich.
-
Erd- und Grundbau; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Soweit ein Deutscher Mitglied einer deutschen Kammer ist, ist eine vorherige Anzeige für das "erstmalige Tätigwerden" in Deutschland nicht erforderlich.
-
Vermessung im Bauwesen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Soweit ein Deutscher Mitglied einer deutschen Kammer ist, ist eine vorherige Anzeige für das "erstmalige Tätigwerden" in Deutschland nicht erforderlich.
-
Liste der Sachverständigen; Beantragung der Eintragung durch Energiesachverständige
Architekten und Ingenieure, welche die Einhaltung bestimmter Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bescheinigen, können die Eintragung in die Liste der Sachverständigen beantragen.
-
Bauprodukte; Beantragung der Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen tragen als unparteiliche Drittstellen dazu bei, dass Bauprodukte den Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können. Um als solche tätig zu werden, ist eine Anerkennung erforderlich.
-
Wasserwirtschaft; Beantragung der Anerkennung als private/-r Sachverständige/-r
Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft werden durch Anerkennung des Bayerischen Landesamts für Umwelt zugelassen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
-
Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Büros baufachlicher Sachverständiger
- Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung
Stichworte
- Baubiologische Beratung (technisch-wirtschaftliche Beratung)
- Baufachliche Gutachter/innen
- Bauingenieurbüros (Bauwirtschaftsexperten)
- Bauingenieur(e/innen), selbstständige (baufachliche Gutachten)
- Bauwirtschaftsexpert(en/innen)
- Begutachtung und spezialisierte Beratungen im Bauwesen durch Büros baufachlicher Gutachter/innen
- Beratung, technisch-wirtschaftliche
- Beratung über Qualitätssicherung durch Büros baufachlicher Gutachter
- Büros baufachlicher Gutachter/innen
- Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung
- Energieeinsparverordnung
- Gutachter/innen, baufachliche
- Hochbausachverständiger
- Qualitätssicherungsberatung durch Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung
- Sachverständiger für Bauschäden
- Technisch-wirtschaftliche Beratung