Sonstige Ingenieurbüros (71.12.9.00)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
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Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Eintragung
- Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure: 275,00 EUR
- soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht: 165,00 EUR
- soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug: 95,00 EUR
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Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung
- Eintragung einer Kapitalgesellschaft: 795,00 EUR
- Eintragung einer Gesellschaft nach § 107 Abs. 2 HGB: 795,00 EUR
- Eintragung einer Partnerschafts- oder Personengesellschaft, soweit nicht durch Nr. 2 erfasst: 465,00 EUR
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Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung
- Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 230,00 EUR
- Nichtmitglieder: 414,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.)
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
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Standsicherheit; Beantragung der Anerkennung als Prüfingenieur/-in
- 125 bis 3.000 EUR
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Standsicherheit; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Eintragungsgebühr für Mitglieder: 375,00 EUR
- Eintragungsgebühr für Nichtmitglieder: 675,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
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Brandschutz; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Eintragung: 700,00 Euro
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Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Eintragungsgebühr für Mitglieder: 375,00 EUR
- Eintragungsgebühr für Nichtmitglieder: 675,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
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Erd- und Grundbau; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Eintragungsgebühr für Mitglieder: 375,00 EUR
- Eintragungsgebühr für Nichtmitglieder: 675,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft an.
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Vermessung im Bauwesen; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Eintragungsgebühr für Mitglieder: 300,00 EUR
- Eintragungsgebühr für Nichtmitglieder: 540,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
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Ingenieur/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- 300,00 bis 800,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.IV.4.)
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Liste der Sachverständigen; Beantragung der Eintragung durch Energiesachverständige
- Architekten: 120 EUR
- Ingenieure:
- für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 265,00 EUR
- für Nichtmitglieder: 477,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
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Bauprodukte; Beantragung der Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
- Kostenrahmen: 500 bis 10.000 Euro
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Wasserwirtschaft; Beantragung der Anerkennung als private/-r Sachverständige/-r
- für den ersten Anerkennungsbereich: 300,00 Euro
- für jeden weiteren Anerkennungsbereich: 100,00 Euro (Kostengesetz, Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 8.IV.0/1.30.1.1)
- Auslagen für PSW-Stempel: 25,00 Euro
- Auslagen für die Kompetenzfeststellung (Bereich tGewA Abwasseranlagen) nach Auskunft
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde.
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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
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Abfallentsorgung; Beratung
- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
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Gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens
Es fallen keine Kosten an.
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Sozialversicherung; Anmeldung eines Arbeitnehmers
Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen folgende Nutzungsgebühren an:
Eine dreijährige Nutzung des SV-Meldeportals kostet:
- 36,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für Ihre eigene Betriebsnummer melden,
- 99,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für mehrere Betriebsnummern melden.
Steuerrechtliche Formalitäten
Persönliche Formalitäten
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Wohnsitz; Anmeldung
keine
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Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
- Erteilung: 75 EUR
- Verlängerung: 25 EUR
- Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum: 60 EUR
Legende
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