Sonstige Ingenieurbüros (71.12.9.00)
Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Prüfingenieur/-in für Standsicherheit; Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung über die Erfüllung der materiellen Anforderungen
- Bescheinigung: 125 - 3.000 Euro
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Standsicherheit; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
- Bescheinigung: 295 Euro
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Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
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Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
- Bescheinigung: 295 Euro
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Erd- und Grundbau; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Bescheinigung: 295 EUR
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Vermessung im Bauwesen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
- Bescheinigung: 295 Euro
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Liste der Sachverständigen; Beantragung der Eintragung durch Energiesachverständige
- Architekten: 120 EUR
- Ingenieure: 200 EUR für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; 360 EUR für Nichtmitglieder
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Bauprodukte; Beantragung der Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
- Kostenrahmen: 500 bis 10.000 Euro
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Wasserwirtschaft; Beantragung der Anerkennung als private/-r Sachverständige/-r
- für den ersten Anerkennungsbereich: 300,00 Euro
- für jeden weiteren Anerkennungsbereich: 100,00 Euro (Kostengesetz, Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 8.IV.0/1.30.1.1)
- Auslagen für PSW-Stempel: 25,00 Euro
- Auslagen für die Kompetenzfeststellung (Bereich tGewA Abwasseranlagen) nach Auskunft
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt