Sonstige Ingenieurbüros (71.12.9.00)
Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure; Informationen zur Eintragung bei der Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure: 70 Euro
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Verzeichnis der auswärtigen bauvorlageberechtigten Ingenieure; Informationen zur Eintragung
Bescheinigung nach Alternative 2: 295 EUR
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Prüfingenieur/-in für Standsicherheit; Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung über die Erfüllung der materiellen Anforderungen
- Bescheinigung: 125 - 3.000 Euro
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Standsicherheit; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
- Bescheinigung: 295 Euro
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Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
- Bescheinigung nach Alternative 2: Gebührenrahmen 0 - 300 Euro
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Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
- Bescheinigung: 295 Euro
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Erd- und Grundbau; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Bescheinigung: 295 EUR
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Vermessung im Bauwesen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
- Bescheinigung: 295 Euro
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Ingenieur/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- 300,00 bis 800,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.IV.4.)
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Liste der Sachverständigen; Beantragung der Eintragung durch Energiesachverständige
- Architekten: 120 EUR
- Ingenieure: 200 EUR für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; 360 EUR für Nichtmitglieder
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Bauprodukte; Beantragung der Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
- Kostenrahmen: 500 bis 10.000 Euro
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Batteriegesetz; Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Sachverständigen
- siehe Gebührenordnung der IHK
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Altfahrzeug; Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Sachverständigen
- siehe Gebührenordnung der IHK
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Verpackungsentsorgung; Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Sachverständigen
- siehe Gebührenordnung der IHK
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Elektro- und Elektronikgerätegesetz; Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Personen
- siehe Gebührenordnung der IHK
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Wasserwirtschaft; Beantragung der Anerkennung als private/-r Sachverständige/-r
- für den ersten Anerkennungsbereich: 300,00 Euro
- für jeden weiteren Anerkennungsbereich: 100,00 Euro (Kostengesetz, Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 8.IV.0/1.30.1.1)
- Auslagen für PSW-Stempel: 25,00 Euro
- Auslagen für die Kompetenzfeststellung (Bereich tGewA Abwasseranlagen) nach Auskunft
Legende
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