Die Dienstleistung 'Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Media-Repräsentation, d. h. Verkauf oder Weiterverkauf von Sendezeiten und Anzeigeflächen für verschiedene Werbezwecke
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Verkauf von Sendezeiten oder Anzeigenflächen direkt durch die Eigentümer (Verleger usw.) (s. entsprechende Dienstleistung des Eigentümers)
- Öffentlichkeitsarbeit (s. 70.21.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Akquisition (Werbemittelverbreitung)
- Annoncenvermittlung (Werbevermittlung)
- Anzeigenannahme/-service
- Anzeigenvermittlung (Werbevermittlung)
- Anzeigenvertrieb (Vermittlung von Anzeigenaufträgen)
- Fernsehwerbung (Verkauf von Sendezeiten)
- Internetwerbung (Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen)
- Verkauf oder Weiterverkauf von Sendezeiten und Anzeigeflächen
- Verkauf von Anzeigen, Flächen
- Vermarktung einer Region
- Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen, nicht durch den Eigentümer
- Vermarktung von Online-Werbeflächen
- Vermarktung von Werbeträgern
- Vermietung von Werbeflächen
- Vermittlung von Anzeigen
- Vermittlung von Anzeigenaufträgen
- Werbevermittlung