Die Dienstleistung 'Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Vermietung und Operating-Leasing von Personenkraftwagen und anderen Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger ohne Fahrer
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Vermietung von Personenkraftwagen mit Fahrer (s. 49.32.0)
- Vermietung von Motorrädern und Wohnwagen ohne Fahrer (s. 77.39.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Autovermietung (Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
- Leihwagenbetrieb (Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
- Mietwagenbetrieb (Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
- Operate-Leasing von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen
- Pkw-Vermietung an Selbstfahrer/innen
- Selbstfahrer-Autovermietung (Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
- Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen