Erwachsenenbildung (85.32.0.06)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
-
Fernlehrgang; Beantragung der Zulassung oder von wesentlichen Änderungen
Für die Verwaltungstätigkeiten der Zentralstelle sind Gebühren nach Maßgabe des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zu entrichten.
Die Zulassungsgebühr beträgt in der Regel nach der derzeitig gültigen Gebührenordnung 150% des Verkaufspreises des zugelassenen Fernlehrgangs. Geht der endgültigen Zulassung des Fernlehrgangs eine vorläufige Zulassung voraus, erhöht sich diese Gebühr auf 200% des Verkaufspreises.
Die Mindestgebühr für die Zulassung beträgt 1050,00 EUR.
Für Fernlehrgänge mit einem geringen Verkaufspreis (unter 250 EUR) sind ermäßigte Zulassungsgebühren zu entrichten.
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt