Vermietung von Baumaschinen und -geräten (77.32.0.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
-
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
-
Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
-
Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Persönliche Formalitäten
Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
-
Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen
Wenn Sie als ausländische Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte im Rahmen von Regierungsvereinbarungen für die Durchführung von Werkverträgen nach Deutschland entsenden möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit dem erst zustimmen.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Vermietung und Operating-Leasing von Baumaschinen und -geräten ohne Bedienungspersonal:
- Kranwagen (Autokrane), Turmdrehkrane u. Ä.
- Betonpumpen
- Gerüste und Arbeitsbühnen ohne Auf- und Abbau
Stichworte
- Baggervermietung ohne Bedienungspersonal
- Baumaschinenvermietung ohne Bedienungspersonal
- Betonmischmaschinenvermietung ohne Bedienungspersonal
- Betonpumpenvermietung ohne Bedienungspersonal
- entgeltliche Besitzüberlassung von Maschinen
- Geräten und beweglichen Sachen
- Gerüstvermietung ohne Auf- und Abbau
- Kranverleih ohne Bedienungspersonal
- Kranvermietung ohne Bedienungspersonal
- Maschinen (Baumaschinen), Vermietung, Verleih, ohne Bedienungspersonal
- Mietstation für Baumaschinen
- Mörtelmischmaschinenvermietung ohne Bedienungspersonal
- Operate-Leasing von Baumaschinen und -geräten ohne Bedienungspersonal
- Planiermaschinenvermietung ohne Bedienungspersonal
- Straßenwalzenvermietung ohne Bedienungspersonal
- Verleih von Arbeitsbühnen
- Verleih von Baugerüsten
- Verleih von Bautrocknungsgeräten
- Vermietung von Baufahrzeugen
- Vermietung von Baumaschinen und -geräten ohne Bedienungspersonal
- Vermietung von Baustellenabsicherungszubehör
- Vermietung von Betonpumpen ohne Bedienungspersonal
- Vermietung von Gerüsten u.Ä. mit nachrangigem Auf- und Abbau