Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle (38.21.0.00)

Die Dienstleistung 'Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst die Vorbehandlung und Beseitigung (fester und nicht fester) nicht gefährlicher Abfälle durch:
  • Betrieb von Deponien
  • Verbrennen oder andere Verfahren, mit oder ohne damit verbundener Erzeugung von Elektrizität, Dampf, Kompost, Ersatzbrennstoffen, Biogas, Asche oder anderen Nebenprodukten zur Weiterverwendung usw.
  • Vorbehandlung organischer u. a. Abfälle zum Zwecke der Beseitigung
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Betrieb von Kläranlagen (s. 37.00.2)
  • Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfällen (z. B. Verbrennung von Sondermüll) (s. 38.22.0)
  • Betrieb von Anlagen, in denen vermischte Wertstoffe wie z. B. Papier, Kunststoffe, leere Getränkedosen und Metalle sortiert werden (s. 38.32.0)
  • Dekontaminierung und Säuberung von Böden oder Wasser; Verringerung der Toxizität von Giftstoffen (s. 39.00.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Abfallbeseitigung, biologische von nicht gefährlichen Abfällen
  • Abfallbeseitigung, thermische von nicht gefährlichen Abfällen
  • Abfalldeponien für nicht gefährliche Abfälle
  • Abfallverbrennungsanlagen für ungefährliche Abfälle
  • Abfallzerkleinerung von nicht gefährlichen Abfällen
  • Bauschuttablagerung
  • Bauschuttdeponie
  • Behandlung und Beseitigung von Schlacken und Aschen aus dem Bereich Gewinnung von Steinen und Erden anderweitig nicht genannt
  • Biologische Abfallbeseitigung nicht gefährlicher Abfälle
  • Deponien (Abfalldeponien)
  • Entsorgung von Fetten (Abfallverbrennung)
  • Entsorgung von pflanzlichen Ölen durch Verbrennung
  • Entsorgung von Schmierstoffen durch Verbrennung
  • Erddeponien (ungefährliche Abfälle)
  • Müllverbrennung
  • Schuttabladeplätze für nicht gefährliche Abfälle
  • Thermische Abfallbeseitigung von nicht gefährlichen Abfällen
  • Verbrennungsanlagen (Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle)
  • Verkippung von Bauschutt und Erdaushub