Die Dienstleistung 'Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst die Vorbehandlung und Beseitigung (fester und nicht fester) nicht gefährlicher Abfälle durch:
- Betrieb von Deponien
- Verbrennen oder andere Verfahren, mit oder ohne damit verbundener Erzeugung von Elektrizität, Dampf, Kompost, Ersatzbrennstoffen, Biogas, Asche oder anderen Nebenprodukten zur Weiterverwendung usw.
- Vorbehandlung organischer u. a. Abfälle zum Zwecke der Beseitigung
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
- Betrieb von Kläranlagen (s. 37.00.2)
- Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfällen (z. B. Verbrennung von Sondermüll) (s. 38.22.0)
- Betrieb von Anlagen, in denen vermischte Wertstoffe wie z. B. Papier, Kunststoffe, leere Getränkedosen und Metalle sortiert werden (s. 38.32.0)
- Dekontaminierung und Säuberung von Böden oder Wasser; Verringerung der Toxizität von Giftstoffen (s. 39.00.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Abfallbeseitigung, biologische von nicht gefährlichen Abfällen
- Abfallbeseitigung, thermische von nicht gefährlichen Abfällen
- Abfalldeponien für nicht gefährliche Abfälle
- Abfallverbrennungsanlagen für ungefährliche Abfälle
- Abfallzerkleinerung von nicht gefährlichen Abfällen
- Bauschuttablagerung
- Bauschuttdeponie
- Behandlung und Beseitigung von Schlacken und Aschen aus dem Bereich Gewinnung von Steinen und Erden anderweitig nicht genannt
- Biologische Abfallbeseitigung nicht gefährlicher Abfälle
- Deponien (Abfalldeponien)
- Entsorgung von Fetten (Abfallverbrennung)
- Entsorgung von pflanzlichen Ölen durch Verbrennung
- Entsorgung von Schmierstoffen durch Verbrennung
- Erddeponien (ungefährliche Abfälle)
- Müllverbrennung
- Schuttabladeplätze für nicht gefährliche Abfälle
- Thermische Abfallbeseitigung von nicht gefährlichen Abfällen
- Verbrennungsanlagen (Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle)
- Verkippung von Bauschutt und Erdaushub