Hotels (ohne Hotels garnis) (55.10.1.00)

Die Dienstleistung 'Hotels (ohne Hotels garnis)' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen. Sie umfasst die Unterbringung in jedermann zugänglichen möblierten Unterkünften wie Gästezimmern und Suiten. Die hier eingeordneten Einheiten bieten tägliches Bettenmachen und Reinigen der Zimmer, verfügen über ein – auch für Passanten zugängliches – Restaurant und bieten eine Reihe von zusätzlichen Dienstleistungen wie die Bereitstellung von Parkplätzen, Textilreinigung, Schwimmbädern, Trainings- und Erholungseinrichtungen, Versammlungs- und Konferenzräumen an.

Diese Dienstleistung umfasst die Unterbringung in:
  • Hotels
  • Ferienhotels
  • Suite-/Apartmenthotels
  • Motels
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis (s. Abteilung 68)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Autobahnhotels
  • Beherbergungsbetriebe (gehobene Klasse) mit öffentlich zugänglichem Restaurant sowie Nebenräumen und Zusatzangeboten (Sauna
  • Beherbergungsstätten
  • Beherbergungsstätten (Hotels)
  • Boardinghouses
  • Bungalow-Hotels
  • Flughafenhotels
  • Gastgewerbe (Hotels)
  • Hotellerie (Hotels)
  • Hotels
  • Kurhotels, als Hotels betrieben
  • Motels, als Hotels betrieben
  • Schiffe, als Hotels betrieben
  • Schönheitsfarmen, als Hotels betrieben
  • Schwimmbad etc.); Nebenraum