Pärchenclubs, Bordelle, Eroscenter (96.09.0.16)
 
                        Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
                                    
                                         Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
                                        
                                        
                                            Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
                                        
                                    
                                
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                                                Einheitlicher Ansprechpartner- Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben. 
 
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                                                Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung- 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.) 
 
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                                                Prostitutionsgewerbe; Beantragung der Erlaubnis für den Betrieb- 500 bis 50.000 € für die Erteilung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte sowie 100 bis 50.000 € für die Erteilung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug, für eine Prostitutionsveranstaltung oder für eine Prostitutionsvermittlung 
 
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
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                                                Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen- Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde. 
 
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                                                Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
 
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                                                Abfallentsorgung; Beratung- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
 
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                                                Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
 
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
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                                                Gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens- Es fallen keine Kosten an. 
 
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                                                Sozialversicherung; Anmeldung eines Arbeitnehmers- Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen folgende Nutzungsgebühren an: - Eine dreijährige Nutzung des SV-Meldeportals kostet: - 36,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für Ihre eigene Betriebsnummer melden,
- 99,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für mehrere Betriebsnummern melden.
 
 
Steuerrechtliche Formalitäten
Persönliche Formalitäten
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                                                Prostituierte; Anmeldung der Tätigkeit- 35 Euro für die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung
- 35 Euro für die Ausstellung einer Aliasbescheinigung
 
 
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Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt
 
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                        