Pärchenclubs, Bordelle, Eroscenter (96.09.0.16)
Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Prostitutionsgewerbe; Beantragung der Erlaubnis für den Betrieb
500 bis 50.000 € für die Erteilung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte sowie 100 bis 50.000 € für die Erteilung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug, für eine Prostitutionsveranstaltung oder für eine Prostitutionsvermittlung
Persönliche Formalitäten
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Prostituierte; Anmeldung der Tätigkeit
- 35 Euro für die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung
- 35 Euro für die Ausstellung einer Aliasbescheinigung
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt