Abfüllen und Verpacken (82.92.0.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:
-
Verpackungsentsorgung; Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Sachverständigen
Im EU/EWR-Ausland niedergelassene Sachverständige für Verpackungsentsorgung, die nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland Sachverständigentätigkeiten durchführen wollen, können die Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation beantragen.
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
-
Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie eine gewerbsmäßige Tätigkeit ausüben, an die besondere lebensmittelhygienische Anforderungen gestellt werden, müssen Sie und alle betroffenen Mitarbeiter vor Beginn der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt belehrt werden.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
-
Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
-
Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- kommerzielle Abfüll- und Verpackungstätigkeiten im Lohnauftrag, auch mittels automatischer Verfahren:
- Abfüllen von Flüssigkeiten einschließlich Getränken und Lebensmitteln
- Abfüllen in Sprühdosen
- Verpackung von Waren (Blisterverpackung, Folieneinschweißung usw.)
- Sicherheitsverpackung für pharmazeutische Produkte
- Etikettieren, Bedrucken und Markieren
- Einpacken von Paketen und Geschenken
Stichworte
- Abfüll- und Verpackungsgewerbe
- Abfüllen von Kohlensäure
- Aerosolabfüllung
- Blisterverpackung
- Dosenverschlussbetrieb
- Etikettieren von Waren (Verpackungsgewerbe)
- Folieneinschweißung (Verpackungsgewerbe)
- Geschenkverpackungsservice
- Packereibetrieb (Verpackungsgewerbe)
- Packservice
- Verbrauchsfertige Aufmachung pharmazeutischer Erzeugnisse
- Verpackung (Abfall- und Verpackungsgewerbe, nicht Verpackungstätigkeiten im Verkehrsgewerbe)
- Verpackungsarbeiten
- Verpackungsgewerbe
- Verpackungsservice (Einpacken von Paketen und Geschenken)
- Warenkommissionierung (versandfertige Aufmachung von Erzeugnissen) im Lohnauftrag