Die Dienstleistung 'Abfüllen und Verpacken' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- kommerzielle Abfüll- und Verpackungstätigkeiten im Lohnauftrag, auch mittels automatischer Verfahren:
- Abfüllen von Flüssigkeiten einschließlich Getränken und Lebensmitteln
- Abfüllen in Sprühdosen
- Verpackung von Waren (Blisterverpackung, Folieneinschweißung usw.)
- Sicherheitsverpackung für pharmazeutische Produkte
- Etikettieren, Bedrucken und Markieren
- Einpacken von Paketen und Geschenken
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Herstellung von Erfrischungsgetränken und Gewinnung von natürlichem Mineralwasser (s. 11.07.0)
- Verpackungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehr (s. 52.29.1)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Abfüll- und Verpackungsgewerbe
- Abfüllen von Kohlensäure
- Aerosolabfüllung
- Blisterverpackung
- Dosenverschlussbetrieb
- Etikettieren von Waren (Verpackungsgewerbe)
- Folieneinschweißung (Verpackungsgewerbe)
- Geschenkverpackungsservice
- Packereibetrieb (Verpackungsgewerbe)
- Packservice
- Verbrauchsfertige Aufmachung pharmazeutischer Erzeugnisse
- Verpackung (Abfall- und Verpackungsgewerbe, nicht Verpackungstätigkeiten im Verkehrsgewerbe)
- Verpackungsarbeiten
- Verpackungsgewerbe
- Verpackungsservice (Einpacken von Paketen und Geschenken)
- Warenkommissionierung (versandfertige Aufmachung von Erzeugnissen) im Lohnauftrag