Die Dienstleistung 'Restaurants mit Selbstbedienung' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Betrieb von Selbstbedienungsrestaurants
- Betrieb von Restaurants mit Selbstbedienung in Verkehrsmitteln, soweit von selbstständigen Einheiten ausgeführt
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Automatenverkauf (s. 47.99.9)
- Bewirtungsleistungen auf Lizenzbasis (s. 56.29.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Ausflugslokale, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Autobahnraststätten, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Bahnhofsrestaurants, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Bewirtungsstätten (Selbstbedienungsrestaurants)
- Biergärten, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Cafeterias, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Casinos, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Fährschiffsrestaurants, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Festzeltbetriebe, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Festzeltbewirtung (Selbstbedienungsrestaurants)
- Fischrestaurants, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Flughafenrestaurants, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Gasthäuser, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Gaststätte
- Gastwirtin
- Gastwirtschaft
- Kasinos, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Pizzerias, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Raststätten, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Restaurants mit Selbstbedienung
- Schiffsrestaurants, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Selbstbedienungsrestaurants
- Speisewagenbetriebe mit Selbstbedienung
- Speisewirtschaften, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Theatergaststätten, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Weinhäuser, als Selbstbedienungsrestaurant betrieben
- Wirtschaften, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben
- Wirtshäuser, als Selbstbedienungsrestaurants betrieben