Drucken von Zeitungen (18.11.0.00)

Die Dienstleistung 'Drucken von Zeitungen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Druck von Zeitungen und anderen periodischen Druckschriften, die mindestens viermal wöchentlich erscheinen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Verlegen von Druckerzeugnissen (s. Gruppe 58.1)
  • Fotokopieren von Unterlagen (s. 82.19.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Drucken von Zeitungen; Druckerin
  • Druckerei (Zeitungsdruckerei)
  • Grafischer Betrieb (Zeitungsdruckerei)
  • Zeitungsdruckerei